Kosten

Allgemeines

Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass Heilpraktiker frei in der Gestaltung Ihres Honorars sind.
Heilpraktiker sind an keine Gebühren gebunden und müssen sich diesen auch nicht unterwerfen, können sich aber an der Gebührenordnung für Heilpraktiker, kurz GebüH, orientieren.
Meine Leistungen als Heilpraktikerin sind nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Das zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von Beihilfestellen oder Krankenversicherungen Erstattungen erhält oder nicht.

Behandlungskosten und Kostenübernahme für Patienten mit privater Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Beihilfe, Postbeamtenversicherung und Bundeswehr:

Behandlungen, Beratungen via E-Mail und telefonische Beratungen, Hausbesuche und Anfahrtspauschalen werden mit der entsprechenden Ziffer aus dem GebüH berechnet. Sie werden von Ihrer Versicherung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ganz oder teilweise übernommen. Dies hängt vom jeweiligen Vertrag ab, bitte fragen Sie im Zweifelsfall vorher bei Ihrer Krankenkasse nach. Bitte beachten Sie daher, dass Sie unter Umständen ihre Rechnungskosten nicht zu 100 % erstatten bekommen. Daher empfiehlt es sich vor Aufnahme einer Therapie sich mit ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen, um eine Kostenübernahme abzuklären.

Behandlungskosten und Kostenübernahme bei gesetzlich Krankenversicherten:

Gesetzlich Versicherte ohne Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen erhalten von ihren Krankenkassen im Normalfall keine Kostenerstattung für naturheilkundliche Therapieverfahren. Sie sind Selbstzahler.

Erstgespräch/Ausführliche Anamnese:

Für Ihren ersten Termin veranschlage ich in der Regel 60 bis 90 Minuten, da ich mir sehr viel Zeit für Sie nehme.
Die Kosten für spezielle Behandlungsarten (Bioresonanz, Infusionen, Akupunktur etc.) hängen von den Anwendungen ab.
Diese werden bei der Erstuntersuchung mit Ihnen besprochen.

Rechnung und Bezahlung

Ich bitte darum, die berechneten Leistungen schon in der Praxis in bar zu begleichen.
Hinweis: Eine Bezahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte ist nicht möglich.
Auf Rechnungen/Quittungen zur Vorlage beim Finanzamt dürfen aus Datenschutzgründen keine Diagnosen und Behandlungsziffern angegeben werden.
Die Kosten können aber gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Ausfallgebühren

Absage bis 24 Stunden vor reserviertem Termin: kostenlos
Absage am Behandlungstag: 50% des geplanten Tarifs
Bei nicht Erscheinen ohne Absage: 100% des geplanten Tarifs